Beschluss des Regierungsrates
über die Einteilung der Stadt Winterthur in Betreibungskreise und Friedensrichterkreise
(vom 1.Dezember 1921) FN1

I. Die Stadt Winterthur wird in vier Betreibungskreise eingeteilt, nämlich:

1. Betreibungskreis Winterthur I, umfassend das Gebiet der bisherigen Gemeinden Winterthur, Veltheim und Töss;

2. Betreibungskreis Winterthur II, umfassend das Gebiet der bisherigen Gemeinde Oberwinterthur;

3. Betreibungskreis Winterthur III, umfassend das Gebiet der bisherigen Gemeinde Seen;

4. Betreibungskreis Winterthur IV, umfassend das Gebiet der bisherigen Gemeinde Wülflingen.

II. Die Stadt Winterthur wird in vier Friedensrichterkreise eingeteilt, nämlich die Friedensrichterkreise Winterthur I, II, III und IV. Sie fallen mit den Betreibungskreisen zusammen.

III. Publikation in Amtsblatt und Gesetzessammlung.

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FN1 OS 32, 176 und GS II, 126.