Neue LS-Nr. 415.449.2

Gebührenordnung
des Instituts für Parasitologie
(vom 11. Juni 1997) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1. Das Institut für Parasitologie der Veterinärmedizinischen und der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich führt parasitologische sowie immun- und molekulardiagnostische Untersuchungen im Bereich der medizinischen Parasitologie durch. Für die Untersuchungen werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach dem Tarif der Analysenliste des Bundesamts für Sozialversicherung bestimmt.

Die Gebühr errechnet sich durch Multiplikation der Taxpunkte mit dem jeweils gültigen, vom Bundesamt für Sozialversicherung festgelegten Taxpunktwert.

§ 2. Für externe Aufträge werden pro Patientin oder Patient und Auftrag folgende zusätzliche Taxen erhoben:

a) Bearbeitungstaxe: 12 Taxpunkte

b) Kurze schriftliche Beratung: 25 Taxpunkte

c) Ausführliche Beratung: 60 Taxpunkte

d) Notfalluntersuchungen: 25 Taxpunkte

e) Sonn- und Feiertage sowie
Nacht (19.00-07.00 Uhr): 50 Taxpunkte

§ 3. Die Rechnungen werden der Patientin oder dem Patienten bzw. dem auftraggebenden Arzt oder Spital direkt gestellt.

§ 4. Im Rahmen wissenschaftlicher oder diagnostischer Forschungsprojekte sowie für Institutsangehörige und Studierende der Medizin und der Veterinärmedizin kann das Institut Untersuchungen unentgeltlich durchführen. Die Bedingungen dafür werden vom Institut besonders geregelt.

§ 5. Für die in der Analysenliste nicht aufgeführten Untersuchungen legt das Institut analog zur Analysenliste in einer besonderen Gebührenliste die Taxpunkte fest.

§ 6. Die Gebührenordnung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.

Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Gebührenordnung für human- und parasitologische Untersuchungen des Instituts für Parasitologie der Universität Zürich vom 10. Dezember 1986 aufgehoben.

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FN1 OS 54, 127.