Beschluss des Kantonsrates
über den Beitritt zur Vereinbarung über das Interkantonale Technikum Rapperswil
(Ingenieurschule)
(vom 25. November 1968) FN1
Der Kantonsrat,
nach Einsicht eines Antrages des Regierungsrates,
beschliesst:
I. Der Kanton Zürich erklärt seinen Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das Interkantonale Technikum Rapperswil (Ingenieurschule) vom 11. Januar 1966 FN2.
II. An die Anlagekosten des geplanten Interkantonalen Technikums Rapperswil (Ingenieurschule) wird ein Beitrag von Fr. 17 482 000 gewährt.
Der Beitrag erhöht sich allenfalls um die Mehrkosten, die durch Bauverteuerung in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages (1. Oktober 1967) und der Vollendung der Bauarbeiten entstehen.
III. An die laufenden Ausgaben des Interkantonalen Technikums Rapperswil (Ingenieurschule), die durch Bundesbeiträge, den jährlichen Sonderbeitrag des Kantons St. Gallen sowie durch Gebühren, Schulgelder und andere Einnahmen nicht gedeckt werden, leistet der Kanton Zürich einen Beitrag nach Massgabe des aus seinem Gebiet stammenden Schüleranteils. Für die ersten drei Jahre beträgt der Beitragssatz 66%.
IV. Dieser Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten.
V. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
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FN1 OS 43, 229 und GS III, 306.
FN2 414.232.