Neue LS-Nr. 414.20
Verordnung
über die Studiengebühren
an der Zürcher Fachhochschule
(vom 15. September 1999)
FN1
Der Regierungsrat beschliesst:
§ 1. Die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule werden wie folgt festgesetzt:
a) Immatrikulationsgebühr:
Fr. 25
b) Semestergebühr:
Fr. 500
c) Gebühr für die Schlussdiplomprüfung:
Fr. 200
§ 2. Für besondere Kurse und Veranstaltungen, die nicht zum Auftrag der Hochschule gehören, wird eine Gebühr von Fr. 50 pro Semesterlektion erhoben.
§ 3. Diese Verordnung tritt auf das Wintersemester 1999/2000 in Kraft.
Für die Hochschule für Gestaltung und Kunst werden die Gebühren ab Frühlingssemester 2000 erhoben.
FN1 OS 55, 469.