Verordnung
über die Gebühren der Lateinkurse
(vom 11. Dezember 1996) FN1
Der Regierungsrat beschliesst:
§ 1. Für die Belegung der Lateinischen Elementarkurse an der Philosophischen Fakultät I und der Lateinkurse an der Theologischen Fakultät werden Kursgebühren erhoben, die sich nach den durchschnittlich anfallenden Kosten richten.
§ 2. Die Kursgebühr beträgt pro Semester Fr. 310.
Auf Gesuch hin kann das Rektorat in Ausnahmefällen die Kursgebühr reduzieren oder erlassen.
§ 3. Das Rektorat regelt den Vollzug.
§ 4. Diese Verordnung tritt auf das Sommersemester 1997 in Kraft.
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FN1 OS 54, 14.