Beschluss des Regierungsrates
betreffend Aufhebung einer Friedensrichterstelle in Wädenswil
(vom 27.Juni 1884) FN1

I . Es haben in der politischen Gemeinde Wädenswil nur nochzwei Friedensrichterämter zu bestehen, nämlich eines für den Friedensrichterkreis Wädenswil, umfassend die Schulsektionen Dorf und Ort, und eines für den Friedensrichterkreis Berg-Wädenswil, in bisheriger Umschreibung.

II. Dieser Beschluss ist in die Offizielle Gesetzessammlung aufzunehmen.

___________

FN1 OS 21, 136 und GS II, 128.