Beschluss des Kantonsrates
über die Einführung des Gewerbegerichts (Arbeitsgerichts) für weitere Gemeinden des Bezirks Zürich
(vom 29.November 1976) FN1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

I. Die örtliche Zuständigkeit des Gewerbegerichts (Arbeitsgerichts) Zürich wird auf das Gebiet der Gemeinden Aesch, Geroldswil und Uitikon ausgedehnt.

II. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an den Regierungsrat und das Obergericht sowie an die Gemeinderäte von Aesch, Geroldswil und Uitikon.

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FN1 OS 44, 368 und GS II, 144.