Beschluss des Kantonsrates
über die Zahl der Mitglieder der Bezirksgerichte Zürich, Winterthur, Bülach, Horgen, Uster, Meilen, Hinwil und Dielsdorf
(vom 8.Oktober 1990) FN1

Der Kantonsrat,

nach Einsicht in einen Antrag des Obergerichts,

beschliesst:

I. Mit sofortiger Wirkung wird die Zahl der Mitglieder des Bezirksgerichts Zürich auf 53 und die Zahl der Mitglieder des Bezirksgerichts Winterthur auf sieben, der Bezirksgerichte Bülach, Horgen und Uster auf je neun und der Bezirksgerichte Meilen, Hinwil und Dielsdorf auf je sieben festgesetzt.

II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an das Obergericht zum Vollzug.

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FN1 OS 51, 228.