Beschluss des Regierungsrates
über die Festsetzung der Kollegiengeldpauschale
und Semesterbeitrag an der Universität Zürich
(vom 23. Juni 1993) FN1
Der Regierungsrat beschliesst:
I. FN2 Die Kollegiengeldpauschale wird wie folgt festgesetzt:
für Auditoren:
mit 1-2 Wochenstunden Fr. 100.-
jede weitere Wochenstunde Fr. 50.-
bis höchstens Fr. 500.-
für Studierende Fr. 600.-
für Doktoranden Fr. 100.-
II. Der Semesterbeitrag an den ASVZ wird mit
Wirkung ab Wintersemester 1993/94 auf Fr. 18.-
festgesetzt.
Der Semesterbeitrag an die Unfallkasse wird mit
Wirkung ab Wintersemester 1993/94 auf Fr. 4.-
reduziert.