Beschluss des Regierungsrates
über die Festsetzung der Kollegiengeldpauschale
und Semesterbeitrag an der Universität Zürich
(vom 23. Juni 1993) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Kollegiengeldpauschale wird wie folgt festgesetzt:


mit Wirkung ab Wintersemester 1993/94
für Studierende Fr. 450.-
für Auditoren:
mit 1- 5 Wochenstunden Fr. 100.-
mit 6-10 Wochenstunden Fr. 200.-
mit Wirkung ab Wintersemester 1994/95
für Studierende Fr. 600.-

II. Der Semesterbeitrag an den ASVZ wird mit
Wirkung ab Wintersemester 1993/94 auf Fr. 18.-
festgesetzt.

Der Semesterbeitrag an die Unfallkasse wird mit Wirkung ab Wintersemester 1993/94 auf Fr. 4.-
reduziert.

Der Semesterbeitrag zur Finanzierung von studenti-
schen Anlässen wird mit Wirkung ab Wintersemester
1993/94 auf Fr. 2.50
festgesetzt.

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FN1 OS 52, 625.