Reglement
über das italienisch-schweizerische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
(vom 21.06.1988 FN1
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1. An der Kantonsschule Freudenberg in Zürich besteht eine Abteilung «Liceo artistico» (Kunstgymnasium), die vom Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit dem italienischen Staat geführt wird.
§ 2. Das Liceo artistico führt in einem fünfjährigen Ausbildungsgang zum eidgenössisch anerkannten Maturitätsabschluss des neusprachlichen Typus (D) FN3 und zur italienischen Maturita¦ artistica. Der Maturitätsabschluss gibt Zugang zu sämtlichen Schweizer und italienischen Hochschulen und zu den Kunstakademien Italiens (Accademie di Belle Arti). Die Modalitäten des Eintritts in die italienischen Hochschulen werden im Anerkennungsverfahren des italienischen Staates geregelt.
§ 3. Für Bewerber, die italienische Schulen durchlaufen haben, wird die «Licenza di scuola media» vorausgesetzt. In die 1. Klasse werden nur Bewerber zugelassen, die im Kalenderjahr des Eintritts höchstens das 17. Altersjahr vollenden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung des Liceo artistico.
§ 4. Für den Eintritt in die 1. Klasse ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen, die in der Regel derjenigen an den übrigen Zürcher Mittelschulen desselben Typus entspricht. Es findet zusätzlich eine Eignungsprüfung im gestalterischen Bereich statt.
§ 5. Der Erziehungsrat erlässt ein Aufnahme-, ein Promotions- und ein Maturitätsprüfungsreglement.
§ 6. Es gilt die Schulordnung der Kantonsschulen.
§ 7. Der Erziehungsrat erlässt den Lehrplan im Einvernehmen mit den italienischen Behörden. Er richtet sich einerseits nach den Anforderungen des neusprachlichen Maturitätstypus, andererseits nach den Anforderungen einer umfassenden Kunsterziehung im gestalterischen Bereich.
II. Unterricht
§ 8. Die mathematisch-naturwissenschaftlichen und die sprachlichen Fächer (ausgenommen Italienisch) werden in der Regel von Schweizer Mittelschullehrern erteilt. Durch italienische Lehrer erteilt werden in der Regel Zeichnen/Gestalten und - spätestens vom 3. Jahr an - Italienisch. Geschichte (inklusive Kunstgeschichte) wird in der Regel durch italienische und Schweizer Lehrer erteilt. Die italienischen Lehrer werden vom italienischen Generalkonsulat dem Erziehungsrat vorgeschlagen. Dieser ernennt sie nach Rücksprache mit der Schulleitung.
§ 9. Unterrichtssprachen am Liceo artistico sind Deutsch und Italienisch. Jeder Lehrer kann sich in der Sprache, in der er nicht unterrichtet, verständigen.
§ 10. Das Schuljahr umfasst 39 Schulwochen. Zur Vertiefung des Kunstunterrichtes können Exkursionen, Arbeitswochen und Studienaufenthalte im Ausland stattfinden. Diese können von der Schulleitung auch während der Ferienzeit angesetzt und obligatorisch erklärt werden.
§ 11. Für Schüler mit ungenügenden Kenntnissen in der ersten und zweiten Fremdsprache sind besondere Förderungsmassnahmen vorgesehen.
§ 12. Fächerübergreifender Unterricht und Projekte dienen der besseren Erreichung des Lehrzieles. Die Lehrer sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wo nötig trifft der Schulleiter die erforderlichen Anordnungen.
III. Organe
§ 13. Die Organe des Liceo artistico sind:
a) Aufsichtskommission
b) Schulleitung
c) Lehrerkonvent
d) der Förderverein (Consiglio del Liceo artistico)
a) Aufsichtskommission
§ 14. Die Aufsichtskommission des Liceo artistico ist eine Subkommission der Aufsichtskommission der Kantonsschule Freudenberg. Für spezifische Belange ihrer Schule richtet sie ihre Anträge direkt an den Erziehungsrat. Anträge, die allgemeine Belange betreffen, gehen zuerst an die Aufsichtskommission der Kantonsschule Freudenberg.
§ 15. Die Aufsichtskommission des Liceo artistico besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus
- dem Präsidenten und zwei Mitgliedern der Aufsichtskommission Freudenberg
- dem Rektor der Kantonsschule Freudenberg
- dem Schulleiter des Liceo artistico
- zwei Fachleuten für die Kunsterziehung
- zwei nicht dem Lehrerkonvent angehörenden Vertretern des Italienischen Generalkonsulates, wovon einer vom Förderverein vorgeschlagen wird (vgl. § 25). Ein Vertreter hat die Funktion des «preside» gemäss der italienischen Schulgesetzgebung
- einem Vertreter des Lehrerkonvents (mit beratender Stimme)
Präsident der Aufsichtskommission des Liceo artistico ist von Amtes wegen der Präsident der Aufsichtskommission der Kantonsschule Freudenberg.
Zur Behandlung besonderer Geschäfte kann die Aufsichtskommission des Liceo artistico Fachleute beiziehen und Kommissionen bilden.
§ 16. Die Aufsichtskommission des Liceo artistico versammelt sich auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden, so oft es die Geschäfte erfordern, oder auf schriftliches Begehren von mindestens einem Drittel der Mitglieder.
§ 17. Im besonderen kommen der Aufsichtskommission des Liceo artistico die folgenden Aufgaben zu:
a) Sie beaufsichtigt den Unterricht und die Führung der Schule;
b) Sie überwacht den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Reglemente;
c) Sie erlässt die notwendigen Vorschriften und Weisungen, soweit diese in ihre Kompetenz fallen;
d) Sie unterstützt den Schulleiter in der Leitung der Schule;
e) Sie stellt Antrag an den Erziehungsrat für
- die Wahl des Schulleiters, der Hauptlehrer und der ständigen Lehrbeauftragten III und IV
- die Änderung des Lehrplans und der übrigen Erlasse für die Schule
- die Schaffung und Aufhebung von Lehrstellen
f) Sie erledigt Rekurse gegen Entscheide der Schulleitung und des Lehrerkonvents.
§ 18. Für Sitzungen, Teilnahme an Prüfungen und Unterrichtsbesuche werden die Mitglieder entschädigt.
b) Schulleitung
§ 19. Der Schulleiter des Liceo artistico ist dem Rektor der Kantonsschule Freudenberg unterstellt. Er leitet die Schule in ihren spezifischen Belangen in selbständiger Verantwortung.
§ 20. Der Schulleiter wird vom Regierungsrat auf Antrag des Erziehungsrates gewählt.
§ 21. Der Vertreter des Italienischen Generalkonsulats in der Aufsichtskommission mit dem Titel «preside» vertritt die Schule gegenüber dem italienischen Staat.
§ 22. Der Schulleitung steht ein eigenes zweisprachiges Sekretariat zur Verfügung.
c) Lehrerkonvent
§ 23. Alle am Liceo artistico tätigen Lehrkräfte bilden den Lehrerkonvent. Der Rektor der Kantonsschule Freudenberg kann den Sitzungen des Konvents beiwohnen. Der Lehrerkonvent berät die Schulleitung, behandelt Probleme des Unterrichts, der Schülerschaft und der Lehrerschaft und stellt der Aufsichtskommission des Liceo artistico Anträge. Auf Einladung der Aufsichtskommission des Liceo artistico oder der Schulleitung hat er Vorschläge zu prüfen oder Gutachten abzugeben.
Der Konvent des Liceo artistico behandelt spezifische Geschäfte seiner Schule. Zur Behandlung allgemeiner Geschäfte tagt er gemeinsam mit dem Konvent der Kantonsschule Freudenberg.
§ 24. Der Schulleiter führt den Vorsitz. Der Lehrerkonvent gibt sich - soweit erforderlich - ein Geschäftsreglement. Zur Behandlung wichtiger Geschäfte kann er Kommissionen bestellen.
d) Förderverein (Consiglio del Liceo artistico)
§ 25. Zur Förderung des Liceo artistico besteht ein privatrechtlich organisierter Verein «Consiglio del Liceo artistico». Dieser ist politisch und konfessionell neutral.
Die Aufgaben und Zielsetzungen dieses Vereins richten sich nach den von der Erziehungsdirektion und dem Italienischen Generalkonsulat genehmigten Vereinsstatuten.
Die Sekretariatsarbeiten des Vereins können durch das Schulsekretariat übernommen werden.
IV. Schülerschaft
§ 26. Die Organisation der Schülerschaft wird durch die Schulordnung geregelt.
V. Schlussbestimmung
§ 27. Dieses Reglement tritt sofort nach der Genehmigung FN2 durch den Regierungsrat in Kraft.
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FN1 OS 50, 534.
FN2 Genehmigt am 30. November 1988.
FN3 Vorbehalten bleibt der erfolgreiche Abschluss des beim Eidgenössischen Departement des Innern beantragten Anerkennungsverfahrens.