Verfügung der Gesundheitsdirektion
über den Vollzug der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser
(vom 30. November 1994) FN1

Die Direktion des Gesundheitswesens,

gestützt auf §§ 11, 16, 25 und 28 der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser vom 1. April 1992 FN3,

verfügt:
Geltungsbereich
§ 1. Diese Verfügung regelt den Vollzug der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser.

Begriffe
1. Patienten
§ 2. Stationär sind Patienten,

a) deren Behandlung einen Aufenthalt von mehr als 24 Stunden bedingt;

b) die innert 24 Stunden in ein anderes Krankenhaus verlegt werden oder sterben.

Akutpatienten sind Patienten, die wegen der personellen und technischen Infrastruktur in einem Krankenhaus behandelt werden.

Langzeitpatienten sind Patienten, die einer dauernden oder langfristigen, vorwiegend pflegerischen Betreuung bedürfen.

Patienten der Tages- oder Nachtklinik oder Ferienpatienten sind Patienten, die sich tags- oder nachtsüber oder vorübergehend zur Entlastung der Angehörigen in einem Krankenhaus aufhalten.

Eintagespatienten sind Patienten, die in einem Akutspital mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei Stunden behandelt oder untersucht werden, ein Spitalbett benutzen und gleichentags entlassen werden. Als ambulant gelten die übrigen Patienten, die gleichentags entlassen werden.

2. Betriebskosten
§ 3. Die anrechenbaren Betriebskosten gemäss §§ 1 und 3 der Taxordnung umfassen den gesamten Betriebsaufwand eines Krankenhauses abzüglich der auf ambulante Patienten entfallenden Kosten sowie der Kosten der Nebenbetriebe.

Die Grundtaxen werden jeweils aufgrund der Betriebskosten des vorangegangenen Jahres ermittelt.

3. Investitionen
§ 4. Die Höhe der Investitionen, die den anrechenbaren Betriebskosten belastet werden, richtet sich nach § 30 der Verordnung über die Finanzverwaltung FN2.

Investitionen sind abzuschreiben und zu verzinsen.

Der jährliche Abschreibungssatz, berechnet auf dem Wiederbeschaffungswert der Investitionen, beträgt für:

a) Mobilien und medizinisch-technische Anlagen 12,5%;

b) Einrichtungen (festmontierte Anlagen) 5%;

c) Gebäude 3%.

Der Zinssatz beträgt 7%, berechnet auf dem halben Anlagewert.

4. Lehre und Forschung
§ 5. Die Kosten für Lehre und Forschung werden in Prozenten der anrechenbaren Betriebskosten festgelegt. Der Prozentsatz beträgt für das Universitätsspital 25% und für die Psychiatrische Universitätsklinik 12%.

5. Taxgruppen
§ 6. In der Psychiatrischen Universitätsklinik, in den psychiatrischen Kliniken Hard und Rheinau sowie im Krankenheim Wülflingen wird für die Langzeitpatienten eine eigene Taxgruppe geschaffen.

6. Zusätzlich verrechenbare Leistungen
§ 7. Zu den Leistungen, die zürcherischen Allgemeinpatienten gemäss § 13 Abs. 1 der Taxordnung zusätzlich in Rechnung gestellt werden, gehören

a) Hämo- und Peritonealdialysen;

b) Nieren-, Pankreas-, Herz-, Leber- und Lungentransplantationen;

c) allogene und autologe Knochenmarktransplantationen;

d) Hilflosenentschädigungen.

7. Persönliche Nebenleistungen
§ 8. Persönliche Nebenleistungen sind jene Leistungen, die nicht mit der Behandlung in Zusammenhang stehen und auf Wunsch des Patienten oder seiner Angehörigen erbracht werden.

8. Krankenhausabteilungen
§ 9. Alle kantonalen Krankenhäuser verfügen über Abteilungen für Allgemeinpatienten. Soweit die baulichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, führen sie Abteilungen für Halbprivat- und Privatpatienten.

9. Übertritt
§ 10. Bei einem Übertritt in ein anderes Krankenhaus werden Ausund Eintrittstag verrechnet.

10. Grund- und Behandlungspflege
§ 11. Zur Grundpflege gehören im wesentlichen: Ernährung, Lagewechsel, Körperpflege, Betten- und Wäschewechsel.

Zur Behandlungspflege gehören im wesentlichen: Kontrollen, Drainagen und Sonden, Verbände, Überwachen der Vitalzeichen, Medikation, psychische Betreuung.

Taxberechnungen
1. Grundsatz
§ 12. Massgebend für die Rechnungstellung gemäss Spitalleistungskatalog (SLK) sind die von der Medizinaltarifkommission UVG mit ihren Vertragsparteien vereinbarten Taxpunkte (TP) und Taxpunktwerte (TPW).

Leistungen, die im Spitalleistungskatalog (SLK) oder in § 14 nicht geregelt sind, werden gleich wie jene Leistungen verrechnet, denen sie nach Schwierigkeit und Aufwand am nächsten kommen.

2. Zuschläge
§ 13. Für nichtärztliche und technische Leistungen wie Labor, Physiotherapie, Ergotherapie, Operationssaalbenützung usw. werden folgende prozentuale Zuschläge erhoben:

a) bei zürcherischen Patienten der allgemeinen

und Halbprivatabteilung 0%

b) bei schweizerischen und ausländischen Patienten

der Halbprivatabteilung 20%

c) bei Patienten der Privatabteilung 40%
Für histologische Untersuchungen werden folgende Zuschläge erhoben:

a) bei zürcherischen Patienten der allgemeinen

und Halbprivatabteilung 0%

b) bei schweizerischen und ausländischen Patienten

der Halbprivatabteilung 40%

c) bei Patienten der Privatabteilung 80%
Für ärztliche Leistungen werden folgende prozentuale Zuschläge erhoben:

a) bei Patienten der allgemeinen Abteilung 0%
b) bei Patienten der Halbprivatabteilung 100%
c) bei Patienten der Privatabteilung 200% oder Privattarif der Ärztegesellschaft
3. Sonderregelung Akutspitäler
§ 14. In den Akutspitälern werden abweichend vom Spitalleistungskatalog als Bestandteil der Zusatztaxe zum Taxpunktwert für ärztliche Leistungen verrechnet:

I. Nichtärztliche und technische Leistungen

1. Operationssaalbenützung
(Leistungen gemäss Ziff. 3061.01 SLK exkl.
Implantationsmaterialien)


- Zusätzlich zur Operationstaxe können verrechnet werden:

- im Operationssaal erbrachte

Röntgenleistungen

- Blut und Blutersatzprodukte

- intraoperative Autotransfusion

(SLK 1328.14)

- Implantationsmaterial

- Staper

b) Benützung der Herz-Lungen-Maschine: Zuschlag gemäss

Ziff. 2379.11 SLK + Verbrauchsmaterial bis höchstens Fr. 1550

2. Allgemeine Anästhesie, Spinal- und Periduralanästhesie (Hilfspersonal, Gerätebenützung, Inhalationsgase und -material, exkl. Medikamente, Blutkonserven und Blutersatz) TP

pro Minute 1

Leitungsanästhesie (pauschal) 15

Infiltrationsanästhesie (pauschal) 5

3. Intensivpflegestation (IPS)

Tages- und Pflegetaxen werden zusätzlich

verrechnet.


4. Verbrennungsstation, je Std. 18

für leicht bis mittelschwer Verbrannte

5. Verbrennungsstation


Aufnahmepauschale pro Patient 4000

zusätzlich: TP

Allgemein-Abt.: Vollpauschale pro Pflegetag 800

Halbprivat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 710

zuzüglich Honorare

Privat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 710

zuzüglich Honorare

6. PET (Positronen-Emissions-Tomographie)

Sauerstoff-, NH3-Radioisotop 78

F-18-(FDG-)Radioisotop 130


Organscan als Emissionsscan

- ärztliche Leistung 35

- technische Leistung 90


- ärztliche Leistung 45

- technische Leistung 120

Messung mit zweitem Isotop

- ärztliche Leistung 15

- technische Leistung 30

7. Knochendensitometrie

1 Seite

- ärztliche Leistung 4

- technische Leistung 10

2 Seiten

- ärztliche Leistung 7

- technische Leistung 21

ab 3 Seiten

- ärztliche Leistung 9

- technische Leistung 26

8. Sterileinheit

Allgemein-Abt.: Vollpauschale pro Pflegetag 920

Halbprivat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 800

zuzüglich Honorare

Privat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 800

zuzüglich Honorare

9. Behandlungen in der dermatologischen

Tagesklinik gegenüber

allgemeinversicherten Patienten


10. Druckkammerlabor
11. Radio-Onkologie:

Stereotaktische Bestrahlungen

- Radiosurgery oder erste Fraktion

stereotaktischer Radiotherapie 987

- jedes weitere Isozentrum 341

- weitere Fraktionen stereotaktischer

Radiotherapie 641

- jedes weitere Isozentrum 341

exkl. Anlegen des Stereotaxierahmens

12. Sitzwache, je Std. 7

13. Raumbenutzung

- Aufwachraum

Benutzung bis 5 Std. 50

anschliessend Zuschlag, je Std. +8

- Gebärsaal

a) je Geburt (Leistungen gemäss

Ziff. 3061.-02 SLK),

bis zu 6 Std. 200

für jede weitere Std. +20

b) bei anschliessender Sectio 80

c) ohne Geburt 75

- Einfacher Eingriffsraum 10

- Skopierräume 15

- Notfallstation 50

- Notfallzimmer 30

14. GeburtshilflichePflegepauschale,

je Aufenthalt 180

15. Hebammentaxe TP

a) normale Geburt 60

b) Mehrlingsgeburt 80

16. Besonders aufwendige Pflege ausserhalb

der IPS, je Tag


17. Ausserordentliche, totale Zimmer-

desinfektion 40

18. Dialysen für Patienten mit Wohnsitz Ansätze der

in der Schweiz Krankenkassen

19. Fremdleistungen inkl. Transporte Fremdrechnungs-

betrag

20. Medikamente Publikumspreis

oder Pauschale

21. Medizinisches Verbrauchsmaterial Einstandspreis

zuzüglich 20%

oder Pauschale

22. Zuschläge für erhöhten Komfort

(je nach Lage, Zimmergrösse usw.)

zürcherische Patienten bis höchstens


II. Ärztliche Leistungen, sofern keine Rechnungstellung gemäss Privattarif der Ärztegesellschaft erfolgt:

1. Eintrittsuntersuchungen TP


2. Besuche auf Abteilung oder Station

a) Akutpatienten

- operative und geburtshilfliche Fälle 5

- nichtoperative Fälle 7

b) Langzeitpatienten 2

c) dringende Einzelbesuche

3. Geburtsleistungen
4. Neonatologische Untersuchung 25

5. Curettage (analog Ziff. 3003.01 SLK) 45

6. Sterilisation


7. Cochlearimplantation exkl. Implantat 300

8. Isolierte Lungentransplantation

Explantation 750

Implantation, einseitig 1250

Implantation, beidseitig 1 1560

9. Extrakorporale Photopherese, pro Sitzung

- ärztliche Leistung 72

- technische Leistung 166

10. Behandlung mit Argonlaser, pro Sitzung

Probe

- ärztliche Leistung 24

- technische Leistung 36

Behandlung

- ärztliche Leistung 36

- technische Leistung 54

11. Behandlung mit CO2-Laser, pro Sitzung

bis 5 Minuten


12. Excimer-Laser-Behandlung, pro Sitzung 13. Neuropsychologische Behandlung

- ärztliche Leistung 56

- technische Leistung 24

14. Elektrophysiologische Abklärung

- ärztliche Leistung 226

15. Radiofrequenzablation

- ärztliche Leistung 350

- technische Leistung 150

- (exkl. medizinisches Verbrauchsmaterial)

16. Ballonvalvuloplastie

- ärztliche Leistung 226

- technische Leistung 97

(exkl. medizinisches Verbrauchsmaterial)

17. Schlafuntersuchungen


Splitting
18. Endoskopien 19. Funktionsprüfungen Anästhesie
20. Anästhesie Risikoklassen

inkl. prä- und postoperative
Betreuung und Abklärung 1 2 3 4 5
für die ersten 15 Min. 20 24 28 32 36
für je weitere 5 Min. 3.5 4.0 5.0 5.5 6.0


Risikoklasse 3:
Laparotomien (ausser Appendix und gynäkologische Eingriffe)

Sectio caesarea

Laparoskopien (ausser lap. Ster)

Thorakotomien und Thorakospien

Grosse urologische Eingriffe (Nephrektomien, Prostatektomien)

Rhino-, pharyngo- und laryngologische Operationen

Oesophago- und Bronchoskopien Kraniotomien

Risikoklasse 4:

Operationen an Herz und grossen Gefässen

2-Höhlen-Eingriffe

Risikoklasse 5:

Eingriffe von Klassen 3 und 4 mit zusätzlichen Risikofaktoren.


Alter unter 2 und über 70 Jahren
21. Reanimation ausserhalb der

Intensivpflegestation 12 TP

22. Intensivpflege Patienten-

kategorien

(gemäss SLK)

1 2 3

je Tag (pauschal, inkl. Besuche

auf Abteilung oder Station) 50 25 15

Maximalpauschale auch bei Behandlung

durch mehrere Ärzte

23. Detaillierter internistischer, neurologischer

oder rheumatologischer Austrittsbericht

an einweisenden Arzt. 13

24. Ausführlicher Austrittsbericht an

nachbehandelnden Arzt. 5

4. Sonderregelung Psychiatriekliniken und Klinik Sonnenbühl
§ 15. In den psychiatrischen Krankenhäusern, im Krankenheim Wülflingen, im Kinderheim Brüschhalde sowie in der Klinik Sonnenbühl werden abweichend vom Spitalleistungskatalog als Bestandteil der Zusatztaxe zum Taxpunktwert für ärztliche Leistungen verrechnet:


I. Nichtärztliche Leistungen TP
1. Vom Arzt im Einzelfall angeordnete Physio-,

Ergo-, Logo- oder andere Therapien,

je Behandlung und Tag 12

2. Besonders aufwendige Pflege, je Tag


3. Von anderen Krankenhäusern oder Rechnungsbetrag

Institutionen erbrachte Leistungen

4. Transporte ausserhalb des Krankenhausareals

Begleitung oder Chauffeur, je 15 Min. Fr. 1 je km

und Person 4 TP

5. Medikamente Publikumspreis

6. Zuschläge für erhöhten Komfort

(je nach Lage, Zimmergrösse usw.) nur als Halbprivat-

oder Privatpatient


7. Pauschaler Zuschlag für Wäschebesorgung,

je Tag 1 TP

8. Sonstige Fremdleistungen Rechnungsbetrag

9. Sitzwache, je Std. 7 TP

II. Ärztliche Leistungen, sofern keine Rechnungsstellung gemäss Privattarif der Ärztegesellschaft erfolgt: TP

1. Eintrittsuntersuchung 45

2. Ärztliche Behandlung, je Tag

Akutpatienten 27

Langzeitpatienten 20

3. Aufwendige Beratung von Eltern

und Angehörigen

bis 15 Min. inbegriffen,

nachher je 15 Min. 5

5. Sonderregelung Tages- und Nachtkliniken
§ 16. In Tages- und Nachtkliniken werden abweichend vom Spitalleistungskatalog als Bestandteil der Zusatztaxe zum Taxpunktwert für ärztliche Leistungen verrechnet:

1. Vom Arzt angeordnete und ausserhalb

der Tagesklinik erbrachte Physio-,

Ergo-, Logo- oder andere Therapien,

je Behandlung und Tag 12 TP

2. Transporte Fr. 1 je km

Begleitung oder Chauffeur,

je 15 Min. und Person 4 TP

3. Medikamente Publikumspreis

4. Aufwendige Beratung von Eltern und

Angehörigen usw.,

bis 15 Min. inbegriffen,

nachher je 15 Min. und Person 5 TP

5. Sonstige Fremdleistungen Rechnungsbetrag

Schulunterricht
§ 17. Der Schulunterricht wird den Schulgemeinden zu den Ansätzen der Erziehungsdirektion verrechnet.

Zusätzliche Verrechnungen für alle Patienten

§ 18. Bei allen Patienten werden zusätzlich verrechnet:

1. Implantate (ausgenommen Organe) Einstandspreis

Prothesen (Ekto- und Endoprothesen), zuzüglich höchstens

Materialien und andere Instrumente 20 %, maximaler

oder Gegenstände, die dem Patienten Zuschlag Fr. 500

verabreicht oder mitgegeben werden.

2. Vom Patienten gewünschte Medikamente Publikumspreis

3. Fremdtransport Rechnungsbetrag

4. Transportbegleitung SLK

5. Leistungen, die nicht Pflichtleistungen sind SLK + Zuschläge

6. versäumte, unentschuldigte Konsultationen 13

7. Blutalkoholuntersuchung

08.00-18.00 Uhr 20

18.00-08.00 Uhr 45

8. Blutgruppenbestimmung 14

9. Gutherie-Test (Routineuntersuchung) 5

10. Schwangerschaftsgymnastik, je 50 Min. 4,5

11. Bereitstellung eines Geburtsscheins 3

12. Sterilisation von Gegenständen, je Charge 4,5

13. Familienplanungsstelle

a) Grundtaxe 13

b) Untersuchung nach Papanicolau 6

c) Schwangerschaftsberatung durch

nichtärztliches Personal, je 15 Min. 3,5

14. Beratung von Drittpersonen analog Ziff.

über den Umgang mit den Patienten 1433.07-09 SLK

15. Zeugnisse zuhanden des Arbeitgebers 2 TP

16. Persönliche Nebenleistungen wie


Begleitpersonen
§ 19. Die Verwaltung des Krankenhauses wird ermächtigt, die Taxen für Begleitpersonen von Patienten festzusetzen.

Kleinbeträge
§ 20. Im Rechnungsverkehr zwischen Zahlungspflichtigen und dem Krankenhaus können Saldobeträge bis zu Fr. 10 ausgebucht werden. Beträge zugunsten des Zahlungspflichtigen können bei der Verwaltung des Krankenhauses abgeholt werden.

Ausstehende Rechnungen
§ 21. Ausser in Notfällen werden die Patienten nur aufgenommen, wenn allfällige frühere Spitalrechnungen bezahlt sind.

Teuerung
§ 22. Die Anpassung der Grundtaxen gemäss § 10 der Taxordnung richtet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise; massgebend ist jeweils der Indexstand März.

Taxermässigung
§ 23. Die Verwaltung des Krankenhauses wird ermächtigt, Taxermässigungen gemäss § 25 der Taxordnung vorzunehmen. Die Abschreibungen sind dem Patientenfonds zu belasten.

Sicherstellung
§ 24. Die Verwaltung des Krankenhauses wird ermächtigt, Art und Umfang der finanziellen Sicherstellung festzusetzen und die Garanten zu bezeichnen.

Aufhebung bisherigen Rechts
§ 25. Die Verfügung der Gesundheitsdirektion über den Vollzug der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser vom 29. Juni 1992 wird aufgehoben.

Inkrafttreten
§ 26. Diese Verfügung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft.

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FN1 OS 52, 969.
FN2 612.
FN3 813.111.